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Schaltbau Holding AG beschließt Rückkauf eigener Aktien

Schaltbau Holding AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
20.11.2014 18:23

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Schaltbau Holding AG beschließt Rückkauf eigener Aktien
München, 20. November 2014 – Die Schaltbau Holding AG (ISIN DE0007170300) hat beschlossen, entsprechend der von der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 9. Juni 2010 erteilten Genehmigung eigene Aktien der Gesellschaft zurückzukaufen. Dazu sollen in der Zeit vom 24. November 2014 bis zum 8. Juni 2015 insgesamt bis zu 307.609 eigene Aktien der Schaltbau Holding AG zurückgekauft werden. Die zurückgekauften Aktien können zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Diese Aktien können als Gegenleistung im Rahmen einer Beteiligung oder Akquisition von Unternehmen angeboten werden oder dazu dienen, die bestehende Aktionärsstruktur zu festigen.

Der Aktienrückkauf wird unter Führung einer Bank durchgeführt. Der Rückkauf der Aktien erfolgt in Übereinstimmung mit §§ 14 Absatz 2, 20 a WpHG unter Beachtung der sogenannten Safe-Harbour-Regelungen gemäß Verordnung (EG) Nr. 2273/2003. Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs sowie die Höhe des einzelnen Rückkaufs von Aktien der Schaltbau Holding AG gemäß Artikel 6 Abs. 3 b) der EU-VO 2273/2003 unabhängig und unbeeinflusst von der Schaltbau Holding AG.  
Entsprechend der Ermächtigung durch die Hauptversammlung der Gesellschaft darf der Erwerbspreis der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Kurse von Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung in der Schlussauktion im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main an den dem Erwerb vorangehenden letzten 10 Börsenhandelstagen, an denen jeweils ein Handel in solchen Aktien stattgefunden hat, um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

Die Bank ist verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 5 der EU-VO 2273/2003 einzuhalten. Insbesondere werden nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an der der jeweilige Rückkauf erfolgt, erworben. Dieser durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsenhandelstage vor dem jeweiligen Kauftermin abgeleitet.
Das Rückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden. Die Schaltbau Holding AG wird im Rahmen des Aktienrückkaufs ausgeführte Transaktionen jeweils wöchentlich auf ihrer Internetseite im Bereich Investor Relations (http://www.schaltbau.de/) bekanntgeben.

Kontakt:
Wolfdieter Bloch
Schaltbau Holding AG
Hollerithstraße 5
81829 München
Tel. 089 – 93005 209
Fax  089 – 93005 318
bloch@schaltbau.de

20.11.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de


 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  Schaltbau Holding AG
              Hollerithstraße 5
              81829 München
              Deutschland
Telefon:      089 – 93005 – 209
Fax:          089 – 93005 – 318
E-Mail:       bloch@schaltbau.de
Internet:     www.schaltbau.de
ISIN:         DE0007170300
WKN:          717030
Indizes:      SDAX
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