Schaltbau Holding AG: Mitteilung an die Inhaber der Pflichtwandelanleihe 2021/2022 (ISIN: DE000A3E5FV1)
DGAP-News: Schaltbau Holding AG / Schlagwort(e): Anleihe/Übernahmeangebot Schaltbau Holding AG: Mitteilung an die Inhaber der Pflichtwandelanleihe 2021/2022 (ISIN: DE000A3E5FV1) München, 27. September 2021 – Die Schaltbau Holding AG (die „Emittentin„) macht hiermit gemäß § 11(b)(ii)(D) der Anleihebedingungen der Pflichtwandelschuldverschreibungen 2021/2022 (ISIN DE000A3E5FV1, die „Schuldverschreibungen„) bekannt, dass die Voltage BidCo GmbH (die „Bieterin„) heute eine Mitteilung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG veröffentlicht hat, wonach (i) das von ihr unterbreitete Übernahmeangebot an die Aktionäre der Emittentin (das „Übernahmeangebot„) bis zum Ablauf der Annahmefrist nach § 16 Abs. 1 WpÜG, d.h. bis zum 22. September 2021, 24:00 Uhr (Frankfurter Zeit), für 8.032.191 Aktien (dies entspricht ca. 78,49 % der zum 31. August 2021 ausgegebenen Aktien) angenommen wurde und (ii) zum Ablauf der Annahmefrist alle Angebotsbedingungen erfüllt waren, mit Ausnahme solcher Bedingungen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingetreten sein mussten (d.h. der fusions- und investitionskontrollrechtlichen Genehmigungen). Unter Berücksichtigung der außerhalb des Angebots von der Bieterin erworbenen 143.457 Aktien wird die Bieterin damit nach Vollzug des Übernahmeangebots mindestens 8.175.648 Aktien halten (dies entspricht ca. 79,89% der zum 31. August 2021 ausgegebenen Aktien bzw. 74,86% auf vollständig verwässerter Basis). Sofern Anleihegläubiger im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot bedingte Wandlungserklärungen abgegeben haben, werden diese gemäß § 11(b)(ii)(C) der Anleihebedingungen infolge der vorgenannten Veröffentlichung durch die Bieterin wirksam und unbedingt. Anleihegläubiger, die bislang nicht von ihrem im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot bestehenden Wandlungsrecht Gebrauch gemacht haben, dies aber noch tun wollen, können die von ihnen gehaltenen Schuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen noch bis 16:00 Uhr (Frankfurter Zeit) am letzten Tag der weiteren Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 WpÜG (11. Oktober 2021) in Aktien der Emittentin wandeln. Über die Schaltbau-Gruppe Kontakt 27.09.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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