Erklärung zur Unternehmensführung

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB

Stand: 2. April 2019

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Schaltbau Holding AG zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) gemäß § 161 AktG („Entsprechenserklärung“)

Vorstand und Aufsichtsrat der Schaltbau Holding AG haben die letzte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG am 20. Dezember 2017 abgegeben. Die nachfolgende Erklärung bezieht sich auf die Empfehlungen des Kodex in seiner Fassung vom 7. Februar 2017, die am 24. April 2017 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Vorstand und Aufsichtsrat der Schaltbau Holding AG erklären, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ mit den folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und wird:

Zu 3.8:

Die von der Gesellschaft abgeschlossene D&O-Versicherung sieht für die Aufsichtsratsmitglieder keinen Selbstbehalt vor. Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass die Motivation und Verantwortung, mit der die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Aufgaben wahrnehmen, durch einen solchen Selbstbehalt nicht verbessert werden können und sieht deswegen davon ab.

Zu 4.2.2:

Der durch den Aufsichtsrat eingesetzte Personalausschuss befasst sich mit Fragen der Auswahl und der Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder. Konkrete Vorschläge für die Auswahl und die Vergütung der Vorstandsmitglieder werden je nach Einzelfall durch den Personalausschuss oder den gesamten Aufsichtsrat ausgearbeitet. Dies wird nicht ausschließlich auf den Personalausschuss konzentriert, um möglichst hohe Flexibilität bei der Behandlung der Vergütungsfragen des Vorstands im Rahmen der Aufsichtsratstätigkeit zu ermöglichen. Insoweit wird auch auf die Ausführungen zu Ziff. 5.2/5.3 verwiesen.

Zu 4.2.3:

Die Vorstandsverträge enthalten keine Regelungen bezüglich einer Abfindung und deren Berechnungsgrundlage bei Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels. Dadurch wird im Falle einer vorzeitigen Beendigung einer Vorstandstätigkeit die notwendige Flexibilität gewahrt, um der jeweiligen konkreten Situation entsprechend angemessene Verhandlungsergebnisse zu erzielen. Die Vorstandsverträge enthalten Regelungen bzgl. einer Abfindung und deren Berechnungsgrundlage bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit.

Zu 4.2.4 / 4.2.5:

Eine individualisierte Offenlegung der Gesamtvergütung eines jeden Vorstandsmitglieds wird aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 14. Juni 2016 nicht vorgenommen. Dieser Beschluss findet Anwendung auf die Offenlegung über die Vorstandsvergütung für die Geschäftsjahre 2016 bis 2020.

Zu 5.1.2:

Aufgrund der Funktion der Schaltbau Holding AG als Holding-Gesellschaft ist der Mitarbeiterkreis zahlenmäßig begrenzt. Eine langfristige Nachfolgeplanung, die primär auf potenzielle interne Nachfolger abzustellen hat, ist deswegen schwer umsetzbar. Im Hinblick auf die aktuelle Altersstruktur des Vorstands und die Laufzeit der Organbestellungen ist derzeit keine Altersgrenze für die Mitglieder des Vorstands vorgesehen.

Zu 5.2 / 5.3:

Der Aufsichtsrat hat einen Personalausschuss, einen Prüfungsausschuss, einen Personalentwicklungs-Ausschuss und einen Strategie- und Technik-Ausschuss gebildet. Von der Einsetzung eines Nominierungsausschusses wurde insbesondere im Hinblick darauf, dass ein gleichmäßiger Informationsfluss aller unternehmens- und entscheidungsrelevanten Belange an alle Aufsichtsratsmitglieder in einem sechsköpfigen Aufsichtsrat sehr gut erreicht werden kann, abgesehen.

Zu 5.4.1:

Der Aufsichtsrat orientiert sich bei seinen Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern neben den gesetzlichen Vorschriften ausschließlich an der fachlichen und persönlichen Eignung der Kandidaten sowie an sachgerechten – die Funktion des Aufsichtsrats fördernden – Zweckmäßigkeitserwägungen. Hierzu gehört beispielsweise die Zugehörigkeit von Mitgliedern, die einschlägige unternehmerische Erfahrungen aufweisen. Die Gesellschaft erfüllt vollumfänglich die Pflichten aus dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.

Auch wenn der Aufsichtsrat bislang davon absieht, konkretere Ziele für seine Zusammensetzung zu benennen, wird angestrebt, den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat und anderen Führungsgremien nachhaltig zu steigern.

In der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats ist ferner geregelt, dass Personen, die das 70. Lebensjahr zu dem Zeitpunkt, zu dem ihr Amt als Aufsichtsratsmitglied beginnt, bereits vollendet haben, nicht zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt werden sollen, sofern nicht ausnahmsweise besondere Gründe, die in der Person des Vorgeschlagenen liegen, eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat sinnvoll erscheinen lassen.

Bislang veröffentlicht die Gesellschaft die Lebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder nicht auf ihrer Webseite und informiert im Corporate Governance-Bericht nicht über ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium. Ferner informiert der Corporate Governance Bericht der Gesellschaft bislang nicht über die nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder und die Namen dieser Mitglieder.

Zu 5.4.6:

Von einer individualisierten Offenlegung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wurde abgesehen, da sich die Struktur der Vergütung aus der Satzung ergibt. Die Vergütung ist teilweise aufwandsabhängig. Die Mitgliedschaft in Ausschüssen wird fest vergütet.

Zu 7.1.2:

Der Konzernabschluss ist bislang nicht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich gewesen. Die Gesellschaft beabsichtigt jedoch, die genannten Frist ab Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2019 einzuhalten.

München, 19. Dezember 2018

Schaltbau Holding AG

Für den Vorstand: Für den Aufsichtsrat:
Dr. Albrecht Köhler Dr. Hans Fechner

Corporate Governance Bericht gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex

Gute und verantwortungsbewusste Unternehmensführung ist ein Anspruch, dem sich die Schaltbau Holding AG stellt. Der Deutsche Corporate Governance-Kodex (DCGK) gibt dazu Leitlinien vor und macht das Corporate Governance-System transparent und nachvollziehbar. Vorstand und Aufsichtsrat der Schaltbau Holding AG bekennen sich seit jeher zu einer verantwortungsvollen, transparenten und auf die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes ausgerichteten Unternehmensführung und -kontrolle. Sie befürworten daher ausdrücklich die im Deutschen Corporate Governance Kodex zusammengefassten Empfehlungen und verstehen diese als Chance, die Performance des Unternehmens weiter zu fördern und das Vertrauen bei Aktionären, Geschäftspartnern und Mitarbeitern zu stärken.

Der folgende Corporate Governance Bericht dient der Zusammenfassung der wesentlichen Corporate Governance-Grundsätze, die für die Unternehmensführung der Schaltbau Holding AG maßgeblich sind. Den gesetzlichen Vorschriften entsprechend hat die Schaltbau Holding AG darüber hinaus eine Erklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft gemäß § 289f HGB abgegeben.

Duales Führungssystem

Die Schaltbau Holding AG unterliegt den Vorschriften des deutschen Aktienrechts, des Drittelbeteiligungsgesetzes und den Kapitalmarktregelungen sowie den Bestimmungen der Satzung und der Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat. Mit seinen Organen Vorstand und Aufsichtsrat hat die Schaltbau Holding AG eine zweigeteilte Leitungs- und Überwachungsstruktur. Vorstand und Aufsichtsrat sind und fühlen sich den Interessen der Aktionäre und dem Wohle des Unternehmens verpflichtet. Sie arbeiten eng und vertrauensvoll im Interesse der Schaltbau-Gruppe zusammen. Zu den Themenschwerpunkten der Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat wird ergänzend auf den Bericht des Aufsichtsrats verwiesen.

Vorstand

Der Vorstand der Schaltbau Holding AG (gegenwärtig bestehend aus drei Mitgliedern) leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung und führt deren Geschäfte. Er ist für die strategische Ausrichtung der Schaltbau-Gruppe, für die Planung und Festlegung des Unternehmensbudgets, für die Überwachung der Beteiligungen sowie die konzernübergreifende Finanzierung zuständig. Er stimmt sich dabei eng mit dem Aufsichtsrat ab und informiert ihn regelmäßig, zeitnah und umfassend in mündlicher und schriftlicher Form über die Geschäftslage und -politik, grundsätzliche Fragen der Finanz-, Investitions- und Personalpolitik sowie die Rentabilität und die Risikosituation der Schaltbau Holding AG und des Konzerns.

Des Weiteren ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung der gesetzlich erforderlichen Berichte, z. B. der Jahres-/Konzernabschlüsse und Zwischenfinanzberichte. Er trägt ferner Sorge für ein angemessenes Risikomanagement inklusive des internen Kontrollsystems sowie eine regelmäßige, zeitnahe und umfassende Berichterstattung an den Aufsichtsrat über alle für den Konzern relevanten Fragen der Strategie, der Unternehmensplanung, der Geschäftsentwicklung, der Finanzierung und des Risikomanagements sowie der Compliance. Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats sind in einer Geschäftsordnung für den Vorstand festgelegt. Die Zuständigkeiten innerhalb des Vorstands regelt ein Geschäftsverteilungsplan. Die Arbeit des Vorstands ist auf die langfristig angelegte, nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes ausgerichtet.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Schaltbau Holding AG besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern. Er besteht zu zwei Dritteln aus Anteilseigner- und zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern. Die Vertreter der Anteilseigner werden von der Hauptversammlung, die Vertreter der Arbeitnehmer werden von den Arbeitnehmern gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats dauert – sofern die Anteilseignervertreter nicht für eine kürzere Amtszeit gewählt werden – bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt.

Die letzte turnusmäßige Neuwahl der Anteilseignervertreter des Aufsichtsrats erfolgte in der Hauptversammlung am 14. Juni 2016. Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 8. Juni 2017 erfolgte die Nachwahl eines neuen Mitglieds des Aufsichtsrats und auf der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Juni 2018 erfolgte die Nachwahl von insgesamt drei neuen Mitgliedern des Aufsichtsrats. Die Amtszeit aller Vertreter der Anteilseigner endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt. Der Aufsichtsrat wählt aus den Mitgliedern des Gremiums seinen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.

Der Aufsichtsrat setzt sich zum 31. Dezember 2018 aus den folgenden Personen zusammen:

Anteilseignervertreter:

  • Dr. Hans Fechner (Vorsitzender)
  • Prof. Dr. Thorsten Grenz (Stellv. Vorsitzender)
  • Andreas Knitter
  • Jeannine Pilloud

Arbeitnehmervertreter:

  • Achim Stey
  • Herbert Treutinger

Der Aufsichtsratsvorsitzende nimmt die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. Hierzu erörtert er mit dem Vorstand in regelmäßigen Abständen die Strategie und deren Umsetzung, die Planung, die laufende Geschäftsentwicklung sowie die Risikolage und Themen der Compliance. Wesentliche Entscheidungen des Vorstands bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat tritt turnusmäßig fünf Mal jährlich zusammen. Er prüft den Jahresabschluss und den Konzernabschluss unter Berücksichtigung des schriftlichen Prüfungsberichts und der mündlichen Berichterstattung des Abschlussprüfers; auf dieser Grundlage wird der Jahresabschluss festgestellt und der Konzernabschluss gebilligt.

Der Aufsichtsrat der Schaltbau Holding AG hat einen Strategie- und Technikausschuss, einen Personalausschuss, einen Personalentwicklungsausschuss und einen Prüfungsausschuss gebildet. Der Strategie- und Technikausschuss setzt sich aus den Mitgliedern Dr. Hans Fechner (Vorsitz), Andreas Knitter, Jeannine Pilloud und Achim Stey zusammen. Dem Personalausschuss gehören Dr. Hans Fechner (Vorsitz), Herbert Treutinger und Prof. Dr. Thorsten Grenz an, dem Personalentwicklungsausschuss Jeannine Pilloud (Vorsitz), Herbert Treutinger und Andreas Knitter. Der Prüfungsausschuss schließlich setzt sich aus den Mitgliedern Prof. Dr. Thorsten Grenz (Vorsitz), Dr. Hans Fechner, Andreas Knitter und Achim Stey zusammen. Weitere Ausschüsse bestehen nicht.

Von der Einsetzung weiterer Ausschüsse wurde insbesondere im Hinblick darauf, dass ein gleichmäßiger Informationsfluss aller unternehmens- und entscheidungsrelevanten Belange an alle Aufsichtsratsmitglieder in einem sechsköpfigen Aufsichtsrat sehr gut erreicht werden kann, abgesehen. Die Bildung weiterer Ausschüsse kann jedoch im Bedarfsfall erfolgen.

Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Votum des Aufsichtsratsvorsitzenden.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach eigener Prüfung aus einer angemessenen Zahl an unabhängigen Mitgliedern zusammen und unterwirft sich einer jährlichen Effizienzprüfung. Soweit Anhaltspunkte für Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern vorlagen, haben diese an den Abstimmungen im Aufsichtsrat nicht teilgenommen oder sich der Stimme enthalten.

Diversitätskonzept

Die Schaltbau Holding AG verfolgt kein gesondertes Diversitätskonzept im Hinblick auf die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat. Chancengleichheit und strikte Ablehnung jeglicher Form von Diskriminierung sind in der Unternehmenspolitik der Schaltbau Holding AG fest verankert. Vor diesem Hintergrund wird bei der Besetzung der Leitungsorgane der Gesellschaft allein auf die fachliche Qualifikation und Kompetenz der Kandidaten geachtet. Aspekte wie Geschlecht, Rasse, Alter, Hautfarbe, Religion, Familienstand, sexuelle Ausrichtung, Herkunft, körperliche oder geistige Beeinträchtigung der jeweiligen Person bleiben dabei außer Betracht.

Festlegungen von Zielgrößen zur Förderung der Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen

Der Aufsichtsrat hat für den Frauenanteil im Vorstand der Schaltbau Holding AG eine Zielgröße von 33,33% und für den Frauenanteil im Aufsichtsrat der Schaltbau Holding AG eine Zielgröße von 16,67% festgelegt. Diese Zielgrößen sind bis zum 30. Juni 2022 zu erreichen. Zum Jahresende 2018 belief sich der Frauenanteil im Vorstand auf 0% und im Aufsichtsrat auf 16,67%.

Bezüglich des Frauenanteils in Führungspositionen unterhalb der Vorstandsebene hat der Vorstand eine Zielgröße von 0% für die Geschäftsführerebene und eine Zielgröße von 5% für das mittlere Management beschlossen. Diese Zielgrößen sind bis zum 30. Juni 2022 zu erreichen. Zum Jahresende 2018 belief sich der Frauenanteil auf der Geschäftsführerebene auf 0% und im mittleren Management auf 5%.

Hauptversammlung

Die Hauptversammlung ist das dritte Organ des Unternehmens. Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Die Schaltbau Holding AG verfügt nur über voll stimmberechtigte Aktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die ordentliche Hauptversammlung findet einmal jährlich innerhalb der ersten acht Monate des Geschäftsjahres statt. Der Aufsichtsratsvorsitzende führt den Vorsitz der Hauptversammlung. Die Tagesordnung für die Hauptversammlung einschließlich der für die Hauptversammlung verlangten Berichte und Unterlagen werden auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.

Die Hauptversammlung beschließt in allen ihr durch Gesetz zugewiesenen Angelegenheiten insbesondere über die Verwendung des Bilanzgewinns, Wahl des Aufsichtsrats, Entlastung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat, Bestellung des Abschlussprüfers sowie über Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen. Jeder Aktionär ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen.

Zur Erleichterung der persönlichen Wahrnehmung ihrer Rechte stellt die Schaltbau Holding AG den Aktionären für die ordentliche Hauptversammlung einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zur Verfügung. In der Einberufung der Hauptversammlung wird erläutert, wie im Vorfeld der Hauptversammlung Weisungen zur Stimmrechtsausübung erteilt werden können. Daneben bleibt es den Aktionären unbenommen, sich durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl vertreten zu lassen. Die Aktionäre können einen Stimmrechtsvertreter für die Hauptversammlung benennen, der das Stimmrecht des Aktionärs weisungsgebunden ausübt. Entsprechende Vollmachtsformulare sind in der Eintrittskarte enthalten, die den Aktionären ausgehändigt wird.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Der Konzernabschluss der Schaltbau Holding AG wird nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS), der Jahresabschluss der Schaltbau Holding AG nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt. Sowohl Konzern- als auch Einzelabschluss wurden von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft, die auf Vorschlag des Aufsichtsrats, der sich die Empfehlung des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats stützte, von der Hauptversammlung gewählt wurde, und vom Aufsichtsrat gebilligt bzw. festgestellt. Der Konzernabschluss und der Jahresabschluss werden öffentlich zugänglich gemacht.

Den Prüfungsauftrag hat der Aufsichtsratsvorsitzende erteilt, der sich vor Unterbreitung des Wahlvorschlags an die Hauptversammlung von der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer überzeugt hat. Der Abschlussprüfer berichtet über alle für die Aufgabe des Aufsichtsrats wesentlichen Fragestellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich an den Aufsichtsratsvorsitzenden. Der Vorsitzende wird informiert, wenn der Abschlussprüfer Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der vom Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG abgegebenen Entsprechenserklärung ergeben.

Risikomanagement und Compliance

Der verantwortungsbewusste Umgang mit geschäftlichen Risiken gehört zu den Grundsätzen guter Unternehmensführung. Der Vorstand sorgt für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen. Das im Schaltbau-Konzern implementierte Risikomanagementsystem ist darauf ausgelegt, Risiken einerseits früh zu erkennen, Schaden zu vermeiden oder Gefährdungen zu verhindern und andererseits Chancen bewusst wahrnehmen zu können. Im Konzern-Lagebericht werden im Rahmen des Prognose-, Risiko- und Chancenberichts das Risikomanagementsystem inklusive des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die spezifischen Risiken des Konzerns im Detail dargestellt.

Die unter dem Begriff „Compliance“ zusammengefassten Aktivitäten der Gesellschaft dienen der Einhaltung und Beachtung der für die Geschäftstätigkeit der Schaltbau Holding AG und ihrer Konzernunternehmen geltenden gesetzlichen Bestimmungen, der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie der unternehmensinternen Richtlinien und Anweisungen.

Das Compliance-Management-System der Schaltbau Holding AG setzt sich aus einer Vielzahl von unternehmensinternen Maßnahmen und Prozessen zusammen. Im Zentrum dieser Maßnahmen und Prozesse steht die Etablierung eines hauptamtlichen Compliance Officers, der von Mitarbeitern in Compliance-Funktionen in verschiedenen Tochtergesellschaften unterstützt wird. Das Compliance-Management-System dient dem Anspruch, nach ethischen Grundsätzen zu handeln und alle geltenden Gesetze, unternehmensinternen Richtlinien und freiwilligen Selbstverpflichtungen zu beachten. Neben den allgemeinen Compliance-Feldern achtet die Gesellschaft insbesondere auf die Einhaltung der besonderen Compliance-Felder Datenschutz, IT-Sicherheit, Wettbewerb und Korruption.

Die Wirksamkeit des Compliance-Management-Systems wird laufend überprüft und an Entwicklungen, veränderte Risiken und neue rechtliche Anforderungen angepasst. Die ständige Anpassung und Verbesserung der Compliance sowie des Risikomanagements bleiben eine ständige Aufgabe des Managements.

Transparenz

Die Schaltbau Holding AG nutzt zur zeitnahen Information der Anleger die Website des Unternehmens: www.schaltbaugroup.de. Neben dem Geschäftsbericht sowie den Zwischenfinanzberichten werden Anteilseigner und Dritte in der Form von Ad-hoc-Mitteilungen und Pressemitteilungen über aktuelle Entwicklungen informiert. Die Schaltbau Holding AG publiziert einen Finanzkalender zu allen wesentlichen Terminen und Veröffentlichungen der Gesellschaft mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf.

Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte, wesentliche Stimmrechtsanteile und mitteilungspflichtiger Aktienbesitz

Die Schaltbau Holding AG veröffentlicht entsprechend der Regelungen der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) unverzüglich nach deren Eingang die sog. Directors’ Dealings-Meldungen nach Art. 19 MAR, also die Mitteilungen von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats und von anderen Personen, die Führungsaufgaben bei der Schaltbau Holding AG im Sinne von Art. 19 MAR wahrnehmen, sowie mit diesen Personen in enger Beziehung stehenden natürlichen und juristischen Personen über Wertpapiergeschäfte mit Bezug auf die Schaltbau Holding-Aktie. Diese Meldungen werden auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.schaltbaugroup.de veröffentlicht.

Die Gesellschaft veröffentlicht unverzüglich nach deren Eingang Mitteilungen über den Erwerb oder die Veräußerung bedeutender Stimmrechtsanteile nach § 33 WpHG bzw. über das Halten von entsprechenden Finanzinstrumenten nach § 38 WpHG.

Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat

Der Vorstandssprecher Dr. Albrecht Köhler hielt zum Stichtag 31. Dezember 2018 insgesamt 1.138 Aktien an der Schaltbau Holding AG, das entspricht 0,01% der Stimmrechte. Darüber hinaus hielten Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat zu diesem Stichtag weder direkt noch indirekt über zuzurechnende Personen (Ehegatten und Verwandte ersten Grades) bzw. Gesellschaften Aktien an der Schaltbau Holding AG.

Aktienoptionsprogramme und ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme

Es existieren keine Aktienoptionsprogramme oder ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme bei der Schaltbau Holding AG.

Weitere wesentliche Unternehmensführungspraktiken

Zur Förderung des Vertrauens von Anlegern, Mitarbeitern, Geschäftspartnern sowie der Öffentlichkeit wurde ergänzend zu den Corporate-Governance-Grundsätzen ein Verhaltenskodex der Schaltbau Gruppe (Code of Conduct) erstellt. Dieser definiert Verhaltensrichtlinien als Mindeststandards, die für jeden Schaltbau-Mitarbeiter weltweit verbindlich sind. Der komplette Verhaltenskodex ist auf der Homepage der Schaltbau Holding AG unter www.schaltbaugroup.de veröffentlicht.

München, 2. April 2019

Schaltbau Holding AG

Für den Vorstand: Für den Aufsichtsrat:
Dr. Albrecht Köhler Dr. Hans Fechner